Wenn ein Familienmitglied zuhause im Kreis seiner Lieben verstirbt, sollten Sie Ruhe bewahren und das Geschehene begreifen. Gerne können Sie eine Kerze entzünden und einige Zeit beim Verstorbenen verweilen.

Als nächsten Schritt gilt es, die nächsten Angehörigen über den Todesfall zu informieren. Daraufhin müssen Sie den Hausarzt oder den diensthabenden Arzt informieren. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Diese Bescheinigung muss beim Verstorbenen bleiben. Befindet sich Ihr verstorbenes Familienmitglied im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, wird ein Arzt von den Mitarbeitern informiert.

Nun ist es an der Zeit, einen Bestatter Ihres Vertrauens zu wählen. Viele Gemeinden vergeben die Arbeiten auf dem Friedhof an externe Bestatter. Diese sind nur Erfüllungsgehilfen für Gemeindliche Aufgaben. Es besteht keinerlei Verpflichtung, diese Unternehmen zu beauftragen. Die Wahl eines Bestatters obliegt allein Ihnen und Ihrem persönlichem Vertrauen.

Informieren Sie Ihren Bestatter über den eingetretenen Todesfall. Mit Ihm können Sie alles weitere besprechen.

Nach geltenden Gesetzen darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden, nach Eintritt des Todes, zu Hause bleiben, bevor er in die örtliche Leichenhalle überführt werden muss. Somit haben Sie die Möglichkeit, noch einige Zeit mit Ihrem Angehörigen zu verbringen.

 

Folgende Dokumente werden benötigt

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder ein Familienstammbuch
  • bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegattens
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Krankenkarte
  • Rentenbescheide
  • eventuell vorhandene Vorsorgeverträge für die Bestattung
  • eventuell vorhandene Grabdokumente

Bei eingewanderten Mitbürgern

  • Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis
  • Geburtsurkunde im Original und Übersetzung
  • Heiratsurkunde im Original und Übersetzung
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des Ehepartners im Original und Übersetzung
  • Namensänderung
  • Registrierschein