Wenn ein Familienmitglied zu Hause im Kreis seiner Lieben verstirbt, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren und das Geschehene bewusst zu begreifen. Nehmen Sie sich die Zeit, beim Verstorbenen zu verweilen, vielleicht eine Kerze zu entzünden und in Stille Abschied zu nehmen.

Arzt informieren

Als nächstes sollten die nächsten Angehörigen verständigt werden. Danach rufen Sie bitte den Hausarzt oder den diensthabenden Arzt. Dieser führt die vorgeschriebene Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Diese muss beim Verstorbenen verbleiben.
Befindet sich Ihr Angehöriger im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, wird die ärztliche Versorgung von den Mitarbeitern organisiert.

Bestatter wählen

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, Bestattungen Sadlo unter 07906 9414077 zu informieren. Bitte beachten Sie: Auch wenn manche Gemeinden externe Bestatter für Friedhofsarbeiten einsetzen, besteht keine Verpflichtung, diese zu beauftragen. Die Wahl des Bestatters liegt allein bei Ihnen – und sollte immer eine Frage des Vertrauens sein.

Gerne stehe ich Ihnen als geprüfter Bestatter in Braunsbach, Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis persönlich zur Seite. Gemeinsam klären wir alle weiteren Schritte.

Zeit des Abschieds

Nach geltendem Recht darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause bleiben, bevor er in die örtliche Leichenhalle überführt werden muss. So haben Sie die Möglichkeit, noch einige Zeit mit Ihrem Angehörigen zu verbringen und in Ruhe Abschied zu nehmen.

Benötigte Dokumente im Trauerfall

Damit ich für Sie alle notwendigen Formalitäten erledigen kann, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (bei Verheirateten)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenbescheide
  • eventuell vorhandene Vorsorgeverträge für die Bestattung
  • eventuell vorhandene Grabdokumente

Bei eingewanderten Mitbürgern zusätzlich:

  • Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis
  • Geburtsurkunde (Original + Übersetzung)
  • Heiratsurkunde (Original + Übersetzung)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (Original + Übersetzung)
  • Nachweise über Namensänderung
  • Registrierschein