So unterschiedlich Lebensläufe sind, so unterschiedlich sind auch Bestattungen. Und so unterschiedlich sind auch die Kosten. Entscheidend aber ist der Wert, den der Abschied für Sie hat!
Deshalb sprechen wir zunächst einmal nur über Ihre persönlichen Vorstellungen. Dann schauen wir gemeinsam, wie und in welchem finanziellen Rahmen sich Ihre Wünsche umsetzen lassen. Selbstverständlich erstelle ich Ihnen dann auch gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Kosten und Gebühren
Die Aufwendungen für eine Bestattung können sehr unterschiedlich sein. Sie richten sich nach der Art der Bestattung und dem Wunsch der Angehörigen. Die Kosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen, die ich Ihnen im Folgenden näher erläutern möchte.
- ärztliche Aufwendungen: z.B. Leichenschau, Ausstellen des Todesscheins
- Leistungen des Bestatters: die Beratung und Begleitung der Trauernden, Abholung und Versorgung des Verstorbenen, Sarg oder Urne, Erledigung der Formalitäten, Erstellen von Traueranzeigen und Trauerkarten
- Gebühren des jeweiligen Friedhofs oder Beisetzungsortes: dazu gehören die Kosten für das jeweilige Grab, die Herstellung des Grabes, Aufwendungen für die Trauerhalle, Aufbahrungsräume und die Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung
- Aufwendungen für Traueranzeigen und Trauerdrucksachen, falls gewünscht
- Aufwendungen für einen Trauerredner oder Musiker, falls gewünscht
- Aufwendungen für die Kremation bei einer Feuerbestattung und die vorgeschriebene zweite Leichenschau
- Aufwendungen für Blumenschmuck und Trauerfloristik
- Aufwendungen für den Grabstein und die Grabpflege
- Aufwendungen für den Trauerkaffee
- Auslagen für Urkunden
Um Ihnen ein Angebot unterbreiten und Ihnen die Kosten auflisten zu können, ist es sinnvoll, die Bestattung oder Trauerfeier vorab zu besprechen. Ich nehme mir gerne die Zeit, um Sie ausführlich zu beraten und die Aufwendungen zu erläutern.
Die Leistungen von Bestattungen Sadlo liegen je nach Bestattungsart und Ihren Wünschen zwischen 2600,-€ und 2900,-€ inklusive Mwst.
Sind Sie als Bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.